Knut Lindemann

Ausgeübter Beruf:
Techn. Verwaltungsangestellter
Beraterverträge:
Keine
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz:
Keine
Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen:
Stellv. Mitglied im Verbandsausschuss des Netteverbandes

Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
Keine
Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien:
Keine